Am Dienstag, dem 14. Juli 2026, besuchten die Klassen 8a und 8c im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts und des Workshops „Rechtsstaat macht Schule“ das Amtsgericht Karlsruhe. Ziel des Besuchs war es, den Ablauf einer strafrechtlichen Gerichtsverhandlung kennenzulernen.
Vor Beginn der Verhandlung nahmen die Schülerinnen und Schüler im Gerichtssaal Platz. Eine Mitarbeiterin des Gerichts begrüßte die Klassen, erklärte die Regeln im Gerichtssaal und schrieb während der Verhandlung das Gesagte mit. Danach betraten der Staatsanwalt, der Angeklagte und sein Verteidiger den Saal. Als der Richter und die zwei Schöffen eintraten, standen alle Anwesenden auf.
Der Richter eröffnete die Verhandlung und stellte die beteiligten Personen kurz vor. Anschließend verlas der Staatsanwalt die Anklage. Dem 29-jährigen Angeklagten wurde der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln vorgeworfen. Danach erklärte der Richter ihm, dass er das Recht habe zu schweigen und nicht alle Fragen beantworten müsse.
Anschließend ging es um die persönliche Situation des Angeklagten. Dazu las der Richter Informationen aus einem Bericht der Gerichtshilfe vor. Unter anderem wurden seine Gesundheit, seine Familie, seine Arbeitslosigkeit und sein früherer Drogenkonsum angesprochen. Der Richter, die Schöffen und der Staatsanwalt stellten ihm dazu verschiedene Fragen.
Danach wurde ein Polizist als Zeuge befragt. Er berichtete von einem früheren Einsatz in der Wohnung des Angeklagten. Ein weiterer Zeuge konnte krankheitsbedingt nicht erscheinen. Daraufhin wurden Fotos aus der Wohnung und Videos von einem Handy als Beweismittel gezeigt. Der Angeklagte erklärte, dass er die Personen in den Videos nicht kenne und nicht wisse, wie die Aufnahmen auf sein Handy gelangt seien.
Am Ende erklärten der Staatsanwalt und der Verteidiger, welche Strafe sie jeweils für angemessen hielten. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von neun Monaten, während der Verteidiger sieben Monate vorschlug. Danach bekam der Angeklagte das letzte Wort. Anschließend zog sich das Gericht zur Beratung zurück. Da bis zur Verkündung des Urteils noch ungefähr eine Stunde vergangen wäre, verließen die Klassen vorher das Gericht. Deshalb erfuhren die Schülerinnen und Schüler nicht, wie das Urteil ausfiel.
Sophie W. 8a