Haus – und Schulordnung am Bismarck-Gymnasium in Karlsruhe
Präambel
Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit in einer Schulgemeinschaft sind gegenseitige Rücksichtnahme, soziale Umgangsformen sowie das verantwortungsbewusste Einhalten getroffener Vereinbarungen.
Deshalb haben wir, die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer des Bismarck-Gymnasiums, die folgende Haus- und Schulordnung verfasst. Sie soll dem Wohl und der Sicherheit aller an unserem Schulleben Beteiligten dienen.
Mit dem Eintritt in unsere Schule erkennen die Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten diese Haus- und Schulordnung an.
I. Unterricht
1. Läuteordnung:
Vormittag:
1.Stunde 7.45- 8.30 Uhr
2.Stunde 8.35- 9.20 Uhr
1.Pause 9.20- 9.40 Uhr
3./4..Std. 9.40- 11.10 Uhr
2.Pause 11.10- 11.30 Uhr
5./6.Std. 11.30- 13.00 Uhr
7.Stunde 13.10- 13.55 Uhr
Nachmittag:
8./9. Std. 14.00- 15.30 Uhr
10./11. Std. 15.45- 17.15 Uhr
2. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer sind gleichermaßen zur Pünktlichkeit verpflichtet.
3. Morgens ist die Schule ab 7.30 Uhr geöffnet. Um diese Zeit beginnt die Aufsichtspflicht der Schule.
4. Spätestens mit dem Läuten zum Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Klassenzimmer bzw. vor dem Fachraum und verhalten sich ruhig.
Ist die Lehrerin bzw. der Lehrer fünf Minuten nach dem Läuten noch nicht anwesend, so meldet dies eine/r der beiden Klassensprecher/innen auf dem Sekretariat.
5. Die Klassenordnerin, der Klassenordner bzw. die Kursordnerin oder der Kursordner sorgen für einen ordnungsgemäßen Zustand des Unterrichtsraumes. Dazu gehören vor allem die Tafelreinigung zum Anfang der Unterrichtsstunde sowie das Schließen der Fenster vor Verlassen der Räume.
Jeder Schüler geht verantwortlich mit dem Schulmobiliar, sämtlichen Geräten sowie Tafeln und Wänden um. Gastklassen verlassen ein Klassenzimmer in ordentlichem Zustand.
6. Um das Reinigungspersonal zu unterstützen, stuhlt jede Klasse/Kurs, die/der ein Zimmer am Vormittag zuletzt belegt hat, dort auf (siehe Zimmerplan).
7. Die Klassenbuchordnerin oder der Klassenbuchordner sorgen dafür, dass das Klassenbuch jederzeit greifbar ist. Das Klassenbuch darf nicht aus der Schule mitgenommen werden. Die Klassenbuchordnerin bzw. der Klassenbuchordner erinnern, falls nötig, die Lehrkraft an die notwendigen Eintragungen.
II. Pausen und unterrichtsfreie Zeiten
1. Schülerinnen und Schüler können sich in den großen Pausen auf dem Schulgelände im Freien, im Klassenzimmer, auf den Gängen und den Treppenhäusern sowie im Foyer aufhalten. Die Klassenzimmertüren sind offen; Aufsichten durch Lehrer nur auf den Gängen. Nur Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 (Kursstufe) dürfen ohne Erlaubnis einer Lehrerin oder eines Lehrers das Schulgelände verlassen. Versicherungsschutz in allen Fällen ist nur innerhalb des Schulgeländes gegeben. Die Erziehungsberechtigten der nicht volljährigen Schüler der Kursstufe werden über diesen Tatbestand informiert; wer nicht einverstanden ist, muss dies der Schulleitung schriftlich mitteilen. Dem betreffenden Schüler ist danach das Verlassen des Schulgeländes nicht gestattet.
2. Die Klassenordnerinnen und Klassenordner verbleiben in den großen Pausen immer im Klassenzimmer, wo sie u.a. lüften, die Tafel reinigen und gleichzeitig einer möglichen Diebstahlgefahr vorbeugen..Beim Wechsel in einen Fachraum verbleiben die Klassenordnerinnen und Klassenordner während der großen Pause ebenfalls vor dem jeweiligen Fachraum. Es wird empfohlen, höhere Geldbeträge und wertvolle Gegenstände nicht mit in die Schule zu nehmen. Für seine Wertsachen ist jedes Kind selbst verantwortlich
3. Klassen, die ihre Unterrichtsräume wechseln, tun dies unmittelbar nach dem Unterricht zu Beginn der jeweiligen Pause.
4. Besonders während der Pausen und vor Unterrichtsbeginn ist ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsvolles Verhalten jedes einzelnen gefragt, damit niemand gefährdet oder verletzt wird. Aus diesem Grunde sind z.B. Ballspielen im Schulhaus, Toben und Rennen auf den Treppen oder Gängen, Skateboard- und Rollerfahren und Schneeballwerfen untersagt.
Die Roller dürfen nicht mit ins Schulhaus gebracht werden. Sie verbleiben bei den Fahrradständern.
5: Das Benutzen sämtlicher elektronischer Medien ist während des Unterrichtsbetriebs im Schulhaus und auf dem Schulgelände nicht gestattet. Zur Kontaktaufnahme nach Hause kann im Foyer telefoniert werden.
6: Sämtliche Fachräume sowie die Aula dürfen nur in Anwesenheit eines Lehrers betreten werden. Insbesondere ist die Aula nicht als Durchgangsraum zu benutzen.
III. Ordnung und Sauberkeit im Schulbereich
1. Der Hausmeister ist für den ordentlichen Zustand des Schulbereichs und für die Instandhaltung des Schulgebäudes gegenüber dem Schulträger verantwortlich. Deshalb sind seine Weisungen zu befolgen.
2. Im Schulbereich sind das Rauchen und der Alkoholgenuss grundsätzlich nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.
3. Wir wollen uns grundsätzlich so verhalten, dass wir weder andere noch uns selbst stören oder gefährden. Deshalb müssen Lärmen und Toben im Schulhaus, das Sitzen auf den Fensterbänken u.Ä. unterbleiben.
4. Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel der Schule, auch entliehene Bücher, sowie das private Eigentum anderer sind schonend zu behandeln. Für Schäden sind die Erziehungsberechtigten haftbar. Schäden müssen einer Lehrerin, einem Lehrer, dem Sekretariat oder dem Hausmeister sofort gemeldet werden.
5. Schulhaus und Schulgelände sind sauber zu halten. Abfälle jeglicher Art gehören, schon aus hygienischen Gründen, in die jeweiligen dafür aufgestellten Behälter. Auf Müllvermeidung und Mülltrennung ist zu achten.
6. Die Fahrräder und Roller werden in den vorgesehenen Radständern abgestellt. Parken auf dem Schulparkplatz ist nur Lehrpersonal mit Plakette gestattet.
7. Wir wollen uns grundsätzlich so verhalten, dass möglichst schonend mit Energie, Wasser und Papier umgegangen wird.
IV. Verwaltungsangelegenheiten
Laut Schulbesuchsverordnung des MKS vom 21.03.92 sind die Punkte 1. und 2. für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich.
1. Bei Verhinderung einer Schülerin oder eines Schülers am Schulbesuch aus zwingenden, nicht vorhersehbaren Gründen (z.B. Krankheit) ist es Pflicht des Erziehungsberechtigten bzw. des volljährigen Schülers selbst, so bald wie möglich, spätestens am 2. Tage, die Schule telefonisch, schriftlich oder per E-Mail zu benachrichtigen. Im Falle telefonischer Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen nachzureichen.
2. Bei vorhersehbarer Verhinderung am Schulbesuch (z.B. Führerscheinprüfung, Arzttermin) muss eine Beurlaubung rechtzeitig vorher beantragt werden. Beurlaubungen dürfen nur in außerordentlich dringenden Fällen gewährt werden, um den Unterrichtsablauf nicht zu beeinträchtigen. Anträge sind wie folgt zu stellen:
– für bis zu 2 Unterrichtsstunden mündlich an den betreffenden Fachlehrer
bis zu 2 Unterrichtstagen schriftlich an den Klassenlehrer
Vor bzw. nach Ferienabschnitten und bei einer Beurlaubung
ab 3 Tagen schriftlich an den Schulleiter.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 – 7 können während der Unterrichtszeit nur nach Hause entlassen werden, wenn die Eltern informiert sind und zugestimmt haben.
3. Das Fernbleiben vom Sportunterricht bedarf grundsätzlich einer schriftlichen Entschuldigung, bei wiederholtem Fehlen aufgrund gesundheitlicher Ursachen oder ärztlicher Weisung muss ein Attest vorgelegt werden.
4. Im Foyer des Erdgeschosses steht die Informationstafel. Die hier ausgehängten Mitteilungen von Schulleitung, Lehrern und Sekretariat sind verbindlich, ihre Kenntnisnahme wird vorausgesetzt.
Aushänge jeglicher Art an anderer Stelle müssen von der Schulleitung genehmigt sein.
V. Inkrafttreten, Änderungen oder Ergänzungen
Die vorliegende Fassung der Haus- und Schulordnung wurde am 10.07.2012 durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen. Die Schulkonferenz gab ihr Einverständnis am 16.07.2012 Damit tritt sie am 10.09.2012 in Kraft.