Am Montag, den 23.03.2026, hat der Seminarkurs Recht das Bundesverfassungsgericht besucht. Leider konnte krankheitsbedingt nur ungefähr die Hälfte von uns teilnehmen. Diejenigen, die anwesend waren, mussten sich zuerst einer ausführlichen Sicherheitskontrolle unterziehen. Daraufhin haben wir Dr. Peter Frank, Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, getroffen.
In der folgenden Stunde hatten wir die Möglichkeit, uns mit ihm zu unterhalten. Dabei ging es zunächst um einige grundlegende Dinge zum Thema Grundrechte sowie zum Aufbau des Bundesverfassungsgerichts. Auch über dessen Verhältnis zu anderen Gerichtshöfen hat uns Herr Dr. Frank aufgeklärt. Das Bundesverfassungsgericht ist in Deutschland zwar die höchste Instanz, in bestimmten Gebieten gibt es jedoch eine sogenannte Einzelermächtigung. Das bedeutet, dass die Länder der Europäischen Union einzelne Kompetenzen an die EU abgeben, dementsprechend gelten hier nicht mehr die Gesetze der einzelnen Mitgliedstaaten und das Bundesverfassungsgericht ordnet sich dem Europäischen Gerichtshof unter.
Auch haben wir lange über die Richterzusammensetzung am Bundesverfassungsgericht gesprochen. Diese müssen jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Zudem gibt es verschiedene Kriterien, die erfüllt sein müssen. Beispielsweise müssen von den acht RichterInnen in jedem der beiden Senate jeweils mindestens drei ehemalige RichterInnen eines Oberlandesgerichtes sein. Außerdem müssen KandidatInnen JuristInnen im Alter von 40 bis 67 sein. Aufgrund der Tatsache, dass das Vorschlagsrecht für die Ämter zwischen den Parteien CDU, SPD, FDP und den Grünen aufgeteilt ist, kam hier aus aktuellem Anlass auch die Frage auf, ob auch eine Partei wie die AFD dieses Recht erhalten sollte. Diese Fragestellung hat uns zum Verhältnis von Politik und Rechtsprechung geführt. Denn während (wie wir im letzten Jahr bei der Richterwahl gesehen haben) die Besetzung der Richterposten zwar etwas politisches ist, sind Judikative und Legislative ansonsten getrennt.
Außerdem waren wir von praktischen Herausforderungen des Bundesverfassungsgerichts fasziniert und haben uns einige Fragen gestellt, beispielsweise: Wie kann ein einziges Gericht mit gerade einmal 26 RichterInnen jährlich um die 5000 Fälle bearbeiten? Wir durften die Gesprächsthemen aktiv mitbestimmen und beispielsweise auch über unsere anstehenden Seminararbeiten sprechen.
Schlussendlich hatten wir außerdem die Möglichkeit, den aus dem Fernsehen bekannten Sitzungssaal des Gerichts zu besichtigen. Dort haben wir neben dem beeindruckenden Raum selbst auch den Ausblick auf das Schloss bestaunt.
Wir bedanken uns ganz herzlich bei Dr. Peter Frank und allen Angehörigen des Bundesverfassungsgerichts sowie bei unseren Lehrkräften Frau Kröhl und Frau Klering, die uns diesen interessanten und lehrreichen Besuch ermöglicht haben.
– Sarah Lechleiter, J1