Am 23.7.26 besuchte die 10c im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts eine Urteilsverkündung am Bundesverfassungsgericht. Nach dem Fußweg in den Schlosspark, mussten wir im Bundesverfassungsgericht wie im Flughafen durch eine Sicherheitskontrolle der Bundespolizei. Im Gebäude waren schon Kameras von ARD und ZDF aufgebaut, da das öffentliche Interesse an der bevorstehenden Urteilsverkündung sehr groß war. Es handelte sich um ein Grundsatzurteil zum Gesetzgebungsverfahren. Geklagt hatte ein Abgeordneter, der sich in seinen Rechten (Art. 38) eingeschränkt sah, weil die damalige Ampel-Bundesregierung den Abgeordneten zu wenig Beratungszeit bis zur Verabschiedung des sogenannten „Heizungsgesetztes“ 2023 eingeräumt hatte. Wir durften als Zuschauer im Sitzungssaal Platz nehmen, in dem sich die Verfahrensbeteiligten versammelt hatten. Alle standen auf, als der Saaldiener das Bundesverfassungsgericht ankündigte und die RichterInnen in ihren roten Roben hereinkamen. Die Vorsitzende Richterin des 2. Senats verlas das Urteil und die Begründung. Die Klage des Abgeordneten wurde in allen Punkten abgewiesen. Betont wurde, dass der Bundestag in seiner Geschäftsordnung das Gesetzgebungsverfahren selbst regelt und das Bundesverfassungsgericht in den genannten Punkten keine verfassungsrechtlich relevanten Einschränkungen der Rechte der Abgeordneten erkannte. Das Gesetzgebungsverfahren sei zwar schnell gegangen, aber die Verfassung sehe hier kein „Tempolimit“ vor. Eine öffentliche Willensbildung im Parlament war gewährleistet, die Opposition nicht benachteiligt bei der Information über das Gesetz. Allerdings betonte die Richterin, dass es bei missbräuchlicher Beschleunigung oder Verschleppung von Gesetzgebungsverfahren durchaus verfassungsrechtliche Hürden geben kann, wenn die beiden oben genannten Punkte nicht mehr erfüllt seien. Insgesamt erlebten wir eine spannende verfassungsrechtliche Diskussion und konnten die Berichterstattung über das Urteil danach in den Medien verfolgen.
Barbara Held (Gemeinschaftskundelehrerin 10c)